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Anmelden und teilnehmen

Anmeldung zu den Weiterbildungsangeboten der Koordinierungsstelle Heidekreis

Bitte melden Sie sich zu den Seminaren oder Vorträgen schriftlich per E-mail mit vollständiger Adresse und Telefonnummer an. Im aktuellen Weiterbildungsprogramm der Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft finden sich unter jeder Veranstaltung die entsprechenden Kontaktdaten.

Bei weiterführenden Fragen zur Anmeldung steht Ihnen gerne auch gerne das Team der Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft zur Verfügung. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Jede dieser Anmeldungen ist für sich verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

Anmeldebestätigung

Wenn Sie sich hier über die Website anmelden, erhalten Sie direkt eine Anmeldebestätigung per Mail (Wenn Sie Ihre Anmeldung mit Klick auf den Bestätigungslink, den Sie von uns per E-Mail erhalten, abgeschlossen haben!).  Sie werden benachrichtigt, wenn

  • die Veranstaltung nicht wie angekündigt stattfindet,
  • der Kurs bereits belegt ist,
  • oder der Kurs ausfällt.

Sollten Sie im Vorfeld nichts von uns hören, erwarten wir Sie zum angegebenen Kurstermin. Bei Kursen der Volkshochschule Heidekreis gGmbH gelten deren Geschäftsbedingungen.

Abmeldung

Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur 7 Tage vor Kursbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Liegt keine rechtzeitige Abmeldung vor und kann der von Ihnen gebuchte Platz nicht anderweitig vergeben werden, wird die volle Gebühr fällig, auch wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen.

Wie Sie bezahlen

Bei Kursen der Volkshochschule Heidekreis gGmbH erfolgt die Zahlung der Gebühr per Einzugsermächtigung, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen. Bei allen anderen Kursen erhalten Sie eine Rechnung von der Dozentin. Die Gebühr bei Vorträgen wird bar vor Ort entrichtet.

Gebührenermäßigung

Über die Koordinierungsstelle können folgende Personen gefördert werden

  • Berufsrückkehrer/-innen, die nicht erwerbstätig sind,
  • Elternzeitnehmende,
  • nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen,
  • Frauen, die im Mini-oder Midi-Job (< 800 Euro mtl. Bruttolohn) arbeiten,
  • MitarbeiterInnen aus Betrieben, die dem Überbetrieblichen Verbund Familie & Beruf (ÜBV) angehören (zum Download des Ermässigungsantrags für Mitgliedsbetriebe).

Einzelne Kurse können mit einem Zuschuss von max. 50 % der Kurskosten gefördert werden. Voraussetzung ist die persönliche Beratung der Koordinierungsstelle vorab. Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildungsmaßnahme können ebenfalls bezuschusst werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bitte stellen Sie vor Maßnahmebeginn einen Antrag auf Förderung bei der Koordinierungsstelle. Anträge, die während der Maßnahme oder später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Gestellte Anträge müssen bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres abgerechnet werden.