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Betreuungskräfte für Demenzerkrankung

Nach § 53C SGB XI Teilzeitmaßnahme (zertifiziert nach AZAV)

Am 25.08.2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien nach

§ 53c Abs.3 SGB XI zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen

genehmigt. Diese Richtlinien regeln die Aufgaben und Qualifikationen von

zusätzlichen Betreuungskräften. Diese Betreuungskräfte arbeiten in enger Kooperation

und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams. Pflegebedürftige

Menschen, vor allem mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,

psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben einen höheren

Bedarf an Betreuung. Ihnen soll durch mehr Zuwendung und mithilfe professioneller

Wertschätzung ein höheres Maß an Betreuung und Aktivierung zuteilwerden. Als

Aktivierungs- und Betreuungsmaßnahmen kommen Tätigkeiten in Betracht, die das

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Wohlbefi nden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten

Bewohner positiv beeinfl ussen können. Der Lehrgang richtet sich an Ungelernte und

angelernte Kräfte in der Pfl ege, Arbeitssuchende, Mitarbeiter/innen in Einrichtungen

der stationären und ambulanten Alten- und Behindertenhilfe sowie an Servicekräfte

in stationären Einrichtungen. Der Lehrgang umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden

Theorie und 80 Stunden Praxis.

Wichtiger Hinweis: Vor Lehrgangsbeginn ist ein Orientierungspraktikum im Umfang

von 40 Stunden in einer voll- oder teilstationären Einrichtung (bzw. vergleichbare

Erfahrungen) nachzuweisen. Anmeldung nach telefonischer Beratung möglich unter

05161-9682-80 oder 05161-9488-80.

Termin:

14.09.2018    8:30 bis 11:45 Uhr

Preis:
832 EUR

Veranstaltungsort

Volkshochschule Heidekreis gGmbH - Trainingszentrum Walsrode
Quintusstr. 33-35
29664 Walsrode

Veranstalter

Volkshochschule Heidekreis gGmbH
info@vhs-heidekreis.de
05191 968280