Betreuungskräfte für Demenzerkrankung
Am 25.08.2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien nach
§ 53c Abs.3 SGB XI zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen
genehmigt. Diese Richtlinien regeln die Aufgaben und Qualifikationen von
zusätzlichen Betreuungskräften. Diese Betreuungskräfte arbeiten in enger Kooperation
und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams. Pflegebedürftige
Menschen, vor allem mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben einen höheren
Bedarf an Betreuung. Ihnen soll durch mehr Zuwendung und mithilfe professioneller
Wertschätzung ein höheres Maß an Betreuung und Aktivierung zuteilwerden. Als
Aktivierungs- und Betreuungsmaßnahmen kommen Tätigkeiten in Betracht, die das
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Wohlbefi nden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten
Bewohner positiv beeinfl ussen können. Der Lehrgang richtet sich an Ungelernte und
angelernte Kräfte in der Pfl ege, Arbeitssuchende, Mitarbeiter/innen in Einrichtungen
der stationären und ambulanten Alten- und Behindertenhilfe sowie an Servicekräfte
in stationären Einrichtungen. Der Lehrgang umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden
Theorie und 80 Stunden Praxis.
Wichtiger Hinweis: Vor Lehrgangsbeginn ist ein Orientierungspraktikum im Umfang
von 40 Stunden in einer voll- oder teilstationären Einrichtung (bzw. vergleichbare
Erfahrungen) nachzuweisen. Anmeldung nach telefonischer Beratung möglich unter
05161-9682-80 oder 05161-9488-80.
14.09.2018 8:30 bis 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Volkshochschule Heidekreis gGmbH - Trainingszentrum Walsrode
Quintusstr. 33-35
29664 Walsrode
Veranstalter
Volkshochschule Heidekreis gGmbH
info@vhs-heidekreis.de
05191 968280