Förderung durch die Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis
Förderung beruflicher Weiterbildung für Berufsrückkehrer/Innen
Wir fördern berufliche Weiterbildungsseminare für
- Berufsrückkehrer/Innen, die nicht erwerbstätig sind
- Elternzeitnehmende
- Frauen, die im Mini- oder Midi-Job (< 850,00 € mtl. Bruttolohn) arbeiten
- Frauen, die nicht im Leitungsbezug nach SGB II oder SGB III stehen
mit einem Zuschuss von bis zu maximal 200,00 € pro Jahr.
So stellen Sie Ihren Antrag
- Wählen Sie ein geeignetes Weiterbildungsangebot aus
- Vereinbaren Sie vor Beginn des Qualifizierungsangebotes einen persönlichen Beratungstermin in der Koordinierungsstelle
- Nehme Sie den Beratungstermin war, um Ihren Förderantrag zu erhalten
- Füllen Sie diesen aus und reichen Sie den Antrag bitte unbedingt vor Maßnahmebeginn wieder in der Koordinierungsstelle ein
- Senden Sie uns nach Kursende eine Teilnahmebestätigung mit Angabe des Rechnungsbetrages zu
- Es werden keine Fahrt- und Übernachtungskosten, keine Materialkosten oder sonstige Nebenkosten erstattet.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Kombination mit andere Ermäßigungsmöglichkeiten ist nicht zulässig. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs.
Es besteht außerdem die Möglichkeit die Kurse der Volkshochschule Heidekreis gGmbH, die dem beruflichen Wiedereinstieg dienen, durch die Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis fördern zu lassen.
Ermässigungen für Mitarbeiter/Innen und Elternzeitnehmende von ÜBV-Betrieben
Mitarbeiter/-innen und Elternzeitnehmende aus Betrieben, die dem ÜBV angehören, erhalten auf Antrag 50% Ermäßigung (im Rahmen des aktuellen Weiterbildungsprogramms der Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis). Der entsprechende Ermäßigungsantrag steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen rund um den Überbetrieblichen Verbund Familie & Beruf erhalten Sie auf www.uebv-heidekreis.de.